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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Oberschnorrhof

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§ 1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Unsere Bedingungen gelten für die Zimmernutzung sowie alle unsere weiteren Leistungen
und Lieferungen.
Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab dem vereinbarten Anreisetags zur
Verfügung. Ein Anspruch auf früherer Bereitstellung besteht nicht.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es
sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

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§ 2
Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Gastes und unsere entsprechende Buchungsbestätigung zustande.

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§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Gast ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Preisänderungen sind
zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate
liegen und sich der von uns allgemein für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der
Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Gast kommt spätestens 30 Tage
nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Gast der Verbraucher ist nur, wenn auf
diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung
nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro verlangen.
Wir sind berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung
zu verlangen. Außerdem können während des Aufenthalts Zwischenrechnungen erstellt
werden.

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§ 4
Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und
Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des
Verschuldens.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h.
bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,- Euro.
Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld usw.) ist die Haftung begrenzt auf 800,- Euro.

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§ 5
Rücktritt des Gastes / Stornierung
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Nimmt der Gast das gebuchte Zimmer oder gebuchte Leistungen aufgrund seines Rücktritts
oder aufgrund sonstiger Gründe nicht in Anspruch, haben wir Anspruch auf angemessene
Entschädigung. Diese beträgt die im Angebot enthaltenen Kontitionen. Dem Gast steht der
Nachweis frei, dass uns kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

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§ 6
Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
Wir sind berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger
Gründe, insbesondere, wenn
– das Zimmer unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des
Buchungszwecks gebucht wurde,
– wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Gastes nahe legen, insbesondere, wenn der Gast unsere fälligen
Forderungen nicht begleicht,
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat, eine
eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren
über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt wurde.
In den vorgenannten Fällen stehen dem Gast keine Schadensersatzansprüche zu.

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§ 7
Besondere Pflichten
Das Zimmer ist am Abreisetag zu räumen. Danach fällt für die weitere
Nutzung ein Entgelt in Höhe des Zimmerpreises an.
Die Unter- und Weitervermietung des gebuchten Zimmers bedürfen unserer schriftlichen
Zustimmung.

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§ 8
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Gast gegenüber uns oder einem
Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

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§ 9
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz unseres Betriebes.

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